
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Um die Beschränkungen beim Abzug von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung zu umgehen, haben einige Arbeitnehmer ihr Arbeitszimmer an ihren Chef vermietet. Dieser überlässt es dann wiederum ihnen, um ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Solche Mietverträge werden aber steuerlich nur anerkannt, wenn kein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Von einem Missbrauch geht die Finanzverwaltung aus, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein direktes Mietverhältnis besteht und kein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers für das Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers beim Arbeitnehmer nachgewiesen oder glaubwürdig begründet werden kann.
Ebenso wird ein Missbrauch angenommen, wenn die Umstände des Einzelfalls darauf hindeuten, dass durch den Mietvertrag lediglich die Abzugsbeschränkung umgangen werden soll. Es macht auch keinen Unterschied, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers Miteigentümer oder Alleineigentümer des häuslichen Arbeitszimmers ist - auch dann wird die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses abgelehnt. Gleiches gilt schließlich für Fälle, in denen ein Arbeitszimmer in einer gemieteten Wohnung untervermietet wird.