Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Eigenheimzulage auch für Erweiterungen

Auch ein Erweiterungsbau kann durch die Eigenheimzulage begünstigt werden.

Die Eigenheimzulage kann Ihnen auch für einen Erweiterungsbau gewährt werden. Die Bedingungen dafür lassen sich kurz zusammenfassen:

Neuer Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand

Erweiterung einer bereits vorhanden Wohnung

Nutzung zu eigenem Wohnzweck

Unter einer Erweiterung wird das Schaffen von neuem Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand verstanden. Voraussetzung für die Begünstigung Ihres Erweiterungsbaus ist zunächst, dass die Erweiterung einer schon vorhandenen Wohnung zugerechnet werden kann. Förderzweck soll hier nämlich die Begünstigung der Herstellungskosten für Erweiterungen an Ihrer Wohnung sein, deren Wohnfläche Sie vergrößern. Darüber hinaus ist für die Gewährung der Eigenheimzulage Voraussetzung, dass Sie die Wohnung und die Erweiterung zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12