
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Damit Sie auch die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimförderung erhalten, muss Ihr Kind zu Ihrem Haushalt gehören. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Haushaltszugehörigkeit auch dann nicht verloren geht, wenn Ihr Kind auswärts studiert und eine eigene Wohnung am Studienort bezieht. Solange der Sohn oder die Tocher dort keinen selbständigen Haushalt führt und regelmäßig zu den Eltern zurück kommt, etwa an Wochenenden und in den Semesterferien, dann gilt das nach wie vor als Haushaltszugehörigkeit zum Haushalt der Eltern.
In einem weiteren Urteil haben die Richter des Bundesfinanzhofs außerdem entschieden, dass ein Anspruch auf die Kinderzulage auch dann besteht, wenn das Kind später aus dem Haushalt auszieht und die ihm unentgeltlich überlassene Wohnung bezieht. Einzige Voraussetzung: Das Kind muss zum Zeitpunkt der Anschaffung noch Teil des Haushaltes gewesen sein.