Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Wirtschaftlicher Eigentümer eines Grundstücks

Sind Sie Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, so können Sie auch als dessen wirtschaftlicher Eigentümer gelten, womit ein Anspruch auf die Wohneigentumsförderung besteht.

Haben Sie auf einem fremdem Grundstück für eigene Rechnung ein eigengenutztes Haus errichtet, können Sie als wirtschaftlicher Eigentümer dieses Grundstücks angesehen werden. Voraussetzung ist, dass Ihnen für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Ersatz des Verkehrswerts des Gebäudes zusteht. Ein solcher Anspruch kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz ergeben.

Sind Sie aufgrund eines solchen Anspruchs als wirtschaftlicher Eigentümer anerkannt, sind Sie zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung berechtigt. Die Auffassung, dass ein auf fremdem Grund und Boden errichtetes Gebäude dem Bauenden nicht zugerechnet werden kann, ist nicht mehr aktuell.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12