Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand

Die alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand kommt mit dem Steueränderungsgesetz 2003 zurück.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wird die jüngst vom Bundesfinanzhof getroffene Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand wieder rückgängig gemacht. Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass ein anschaffungsnaher Aufwand nur dann vorliegt, wenn gleichzeitig eine deutliche Steigerung des Wohnwertes eintritt. In Zukunft gilt dann wieder die bisherige Verwaltungsauffassung, nach der alle Aufwendungen, die 15 % des Kaufpreises übersteigen und innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Kauf erfolgen, als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand gelten und somit nur über die Gesamtlebensdauer der Immobilie abschreibbar sind.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12