Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Abbruch eines selbst genutzten Gebäudes

Aufwendungen für den Abbruch eines selbst genutzten Gebäudes sind Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes.

Wenn ein Gebäude mit einer Abbruchabsicht angeschafft wird, dann zählen dessen Wert und die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten für das neue Gebäude. Ebenso verhält es sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wenn das abgerissene Gebäude zuvor selbst genutzt wurde: Haben Sie das Gebäude selbst genutzt, stehen die Aufwendungen, die durch den Abbruch des Gebäudes entstanden sind, in direktem Zusammenhang mit der Errichtung des Neubaus und bilden Herstellerkosten des neu errichteten Gebäudes.

Unter diesen Voraussetzungen spielt es, anders als bei einem fremdgenutzten Gebäude, auch keine Rolle, ob Sie das Gebäude bereits in Abbruchabsicht oder ohne Abbruchabsicht erworben haben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12