Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Förderzeitraum bei Anschaffung einer nicht bewohnbaren Wohnung

Beim Erwerb einer nicht bewohnbaren Wohnung beginnt der Förderzeitraum erst mit dem Jahr der Bezugsfähigkeit.

Im Regelfall beginnt der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage mit dem Erwerb der Wohnung. Kaufen Sie sich jedoch eine Wohnung, die renovierungsbedürftig und objektiv unbewohnbar ist, führt dies dazu, dass der Förderzeitraum erst mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem erstmals eine bewohnbare Wohnung hergestellt ist. Damit ist die Lage vergleichbar mit dem Fall, dass Sie einen Rohbau erwerben. Bei einem Rohbau beginnt der Förderzeitraum ebenfalls erst mit der Fertigstellung.

Beispiel: Sie kaufen sich im Jahr 2003 eine Wohnung, die jedoch nicht bewohnbar ist. Sie renovieren und ziehen im Jahr 2004 ein. Da die Bezugsfähigkeit der Wohnung erst mit Abschluss der Renovierungsmaßnahmen im Jahr 2004 gegeben war, beginnt der achtjährige Förderzeitraum also erst im Jahr 2004.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13