Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Darlehenszinsen bei einer Teilvermietung

Bei einem nur teilweise vermieteten Gebäude ist für den Werbungskostenabzug von Darlehenszinsen eine genaue und nachvollziehbare Zuordnung des Darlehens notwendig.

Der Bundesfinanzhof musste sich mit dem Werbungskostenabzug für Zinsen bei einem nur teilweise vermieteten Gebäude befassen. Seine Entscheidung: Darlehenszinsen werden als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt, wenn Sie die - gesondert ausgewiesenen - Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln beglichen haben. Haben Sie ein Darlehen aufgenommen, das höher als die Anschaffungskosten ist, sind die Zinsen als Werbungskosten nur dann abziehbar, wenn Sie die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils tatsächlich und in einer gesonderten Zahlung aus den Darlehensmitteln bestritten haben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12