Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abschluss von längeren Erhaltungsarbeiten

Ein Bündel von Erhaltungsmaßnahmen an einem Mietwohngebäude muss nicht getrennt, sondern kann auch als einheitlicher Vorgang bewertet werden.

Grundsätzlich ist bei Erhaltungsarbeiten an einem Mietwohngebäude zur Bestimmung des für die Investitionszulage maßgeblichen Beendigungszeitpunktes jede Maßnahme getrennt zu betrachten. Das Finanzgericht Brandenburg hat jedoch entschieden, dass ein Bündel von Erhaltungsmaßnahmen in Hinsicht auf die Investitionszulage auch als einheitlicher Vorgang bewertet werden kann.

Ein einheitlicher Vorgang liegt vor, wenn ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Maßnahmen besteht und die Einzelmaßnahmen Gegenstand eines von vornherein gefassten Gesamtplans sind. Den engen zeitlichen Zusammenhang nimmt das Gericht an, wenn die Maßnahmen ohne wesentliche Unterbrechung in einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden. Und ein räumlicher Zusammenhang besteht, wenn die Arbeiten an einem Gebäude vorgenommen werden.

Für die Bewertung als einheitliche Baumaßnahme ist kein sachlicher, bautechnischer Zusammenhang der Einzelmaßnahmen erforderlich. Als Abschlusszeitpunktes der Erhaltungsarbeiten gilt entsprechend das Ende des Bauvorhabens.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12