
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Es kommt häufiger vor, dass ein Grundstückskaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird, zum Beispiel, weil noch eine behördliche Genehmigung einzuholen ist. Damit kein weiterer Beurkundungstermin stattfinden muss, wird in dem Kaufvertrag bereits die Auflassung des Grundstücks erklärt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass die Auflassung nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn sie auf einem Kaufvertrag beruht, dessen Wirksamkeit vom Eintritt einer Bedingung abhängig ist. Die Entscheidung entspricht den Bedürfnissen der Vertragspraxis, da eine Auflassung nach dem Gesetz nicht mit einer Bedingung versehen werden kann. Die Steuerpflicht entsteht erst, wenn der Kaufvertrag wirksam geworden ist.