Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Keine Eigenheimzulage bei gescheitertem Fremdvergleich

Es gibt keine Eigenheimzulage, wenn der Kaufpreis in Form eines Darlehens gestundet wird und der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält.

Haben Sie eine Wohnung von einem Angehörigen erworben, sollten Sie im Hinblick auf die Eigenheimzulage darauf geachtet haben, dass die Modalitäten einem Fremdvergleich standhalten. Ein Kaufvertrag zwischen Angehörigen, bei dem der Kaufpreis als zinsloses Darlehen ohne Festlegung einer festen Laufzeit des Darlehens und ohne Sicherheiten vereinbart wurde, hält nach der Einschätzung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt dem Fremdvergleich nicht stand. Es sei nicht davon auszugehen, dass bei einer Bank ein Darlehen zu vergleichbaren Bedingungen gewährt worden wäre.

Scheitert der Fremdvergleich bereits an den gerade aufgeführten drei Aspekten, kommt es nicht mehr darauf an, ob die monatlich vereinbarten Tilgungsraten regelmäßig erbracht werden, und der Darlehensgeber trotz seines hohen Alters den vollständigen Rückerhalt des Darlehens nach der statistischen Lebenserwartung erwarten kann. Das Scheitern des Fremdvergleichs hat zur Folge, dass keine Anschaffungskosten im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes vorliegen. Da diese aber zwingende Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Eigenheimzulage sind, bedeutet das, dass kein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12