Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Schuldzinsen nach Aufgabe der Vermietertätigkeit

Schuldzinsen können auch noch nach Aufgabe der Vermietertätigkeit Werbungskosten sein.

Nachdem der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2005 entschieden hatte, dass Schuldzinsen, die nach der Aufgabe der Vermietertätigkeit gezahlt werden, als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sein können, hat sich nun auch die Finanzverwaltung dieser Auffassung angeschlossen: Das Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass der Zusammenhang mit der Einkunftsart auch nach der Aufgabe der Vermietungstätigkeit besteht, wenn mit dem Darlehen sofort abziehbare Aufwendungen finanziert werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13