Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Keine Eigenheimzulage bei verdeckter Schenkung

Haben Sie eine Eigentumswohnung erworben und können die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Ihren Eltern aus der Finanzierung der Anschaffungskosten aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht erfüllen, steht Ihnen die Eigenheimzulage nicht zu.

Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur dann, wenn Sie selbst die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für das erworbene Eigenheim tragen oder getragen haben. Hierfür genügt alleine die formale Verpflichtung, die Kosten zu tragen, nicht. Eine lediglich formale Verpflichtung besteht beispielsweise, wenn Sie ohne Eigenkapital eine Eigentumswohnung gekauft haben, daher bei Ihren Eltern ein Darlehen aufgenommen haben und über ein gleich bleibend geringes Einkommen verfügen, das objektiv nicht ausreicht, das Darlehen zu tilgen und den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten. An dieser Einschätzung ändert sich auch dann nichts, wenn Sie nachweisen, dass Sie einen Dauerauftrag an Ihre Eltern eingerichtet haben - wenn umgekehrt Ihre Eltern für Ihren Lebensunterhalt und die laufenden Kosten der Wohnung aufkommen.

 
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psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13