Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Grundstücksschenkung innerhalb einer Personengesellschaft

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen und dem damit verbundenen Grundbesitz an Mitgesellschafter unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Erwerben Sie als Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen zu Alleineigentum, indem Ihnen die anderen Gesellschafter ihre Anteile schenken, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in Ihr Alleineigentum grunderwerbsteuerfrei. Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist lediglich, dass Sie bereits vorher am Vermögen der Gesamthand beteiligt waren. Beachten Sie jedoch, dass die Steuerfreiheit hinsichtlich der Grunderwerbsteuer nicht auch die Schenkungsteuer ausschließt! Liegt eine gemischte Schenkung vor, ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nur auf den unentgeltlichen Teil des Erwerbs anwendbar. Der entgeltliche Teil des Erwerbs unterliegt dann grundsätzlich der Grunderwerbsteuer.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13