Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Reuegeld für Rücktritt vom Grundstückskauf ist steuerfrei

Da ein Reuegeld kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts ist, bleibt es steuerfrei.

Nicht jede Einnahme, der eine Tätigkeit gegenübersteht, führt zu Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts. Für die Abgrenzung ist im Einzelfall der wirtschaftliche Gehalt der zugrunde liegenden Vereinbarung maßgebend. Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben.

Zwischen einem Reugeld und dem vertraglichen Rücktrittsrecht des Käufers besteht zweifelsfrei ein wirtschaftlicher Zusammenhang, die Vereinbarung und Vereinnahmung eines Reugeldes sind aber keine Elemente einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit. Nach seinem wirtschaftlichen Gehalt soll das Reugeld in der Regel einen Mindererlös in der Vermögenssphäre ersetzen, den der Verkäufer im Falle des Rücktritts bei einer erneuten Veräußerung möglicherweise erleidet. Es ist lediglich eine Folgevereinbarung des - dem nicht steuerbaren Vermögensbereich zuzuordnenden - Kaufvertrages und damit nicht steuerbar.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13