Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Sondertilgung bei Fremdwährungsdarlehen

Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.

Bei einer Sondertilgung für ein Fremdwährungsdarlehen, mit dem Sie eine Beteiligung an einem Immobilienfonds erworben haben, ist der für den Werbungskostenabzug erforderliche Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht gegeben. Die Sondertilgung wird geleistet, weil Sie aufgrund des Kreditvertrages für den Fall eines gestiegenen Wechselkurses dazu verpflichtet sind. Sie stellt daher weder Schuldzinsen noch Anschaffungskosten der Fondsbeteiligung dar, sondern ist allein der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12