Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GmbH

Der Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GmbH zur Umgehung der Drei-Objekt-Grenze ist kein Gestaltungsmissbrauch.

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Grundstücksaktivitäten einer zwischengeschalteten GmbH dem Steuerpflichtigen bei der Berechnung der Drei-Objekt-Grenze nicht zuzurechnen sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Steuerpflichtige die GmbH gegründet hat und ihr Alleingesellschafter ist. Das Finanzgericht hat zudem festgestellt, dass diese Konstellation keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, da bereits die Minimierung des persönlichen Haftungsrisikos einen beachtlichen außersteuerlichen Grund darstellt.

Im entsprechenden Fall hatte der Steuerpflichtige eine Wohnung mit 400 m² an die von ihm gegründete GmbH übertragen. Diese teilte die Wohnung in sechs Einheiten auf und verkaufte sie dann an Dritte weiter. Das Finanzamt vertritt weiter die Ansicht, dass die Aktivität der GmbH dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, und hat Revision eingelegt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13