Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden.

Als Mieter oder Wohnungseigentümer bestreiten Sie mit den Nebenkosten oder dem Hausgeld auch Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese Aufwendungen können Sie ab 2006 steuermindernd geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie entweder eine detaillierte Jahresabrechnung, aus der die entsprechenden Aufwendungen zu entnehmen sind, oder eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters vorlegen. Dann steht einer Steuerermäßigung um 20 % nichts entgegen. Haben Sie noch keinen solchen Nachweis, so sollten Sie Ihren Vermieter oder Verwalter darauf ansprechen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13