Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Grunderwerbsteueraufhebung bei Insolvenz und Vertragsanfechtung

Ein Grunderwerbsteuerbescheid wird nicht allein durch Insolvenz oder Vertragsanfechtung des Käufers nichtig.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Grunderwerbsteuerbescheid nicht schon dann aufgehoben werden kann, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers eröffnet wird oder der Erwerber den Kaufvertrag anficht. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht zum Erlöschen oder zur materiell-rechtlichen Umgestaltung der bestehenden gegenseitigen nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträge. Bei der Anfechtung wiederum ist es notwendig, dass der Vertrag auch tatsächlich rückgängig gemacht wird, wenn die vereinbarten Leistungen bereits erbracht waren. Dazu zählen die Rückübertragung des Besitzes, Nutzungen, Lasten und die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Vormerkung.

 
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psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13