Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Schuldzinsenabzug nach einer Umschuldung

Nach einer Umschuldung können die Schuldzinsen nicht komplett dem fremdvermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden, wenn die Aufteilung der Darlehen nicht von Anfang an bestand.

Der volle Abzug von Schuldzinsen nach einer Umschuldung ist ausgeschlossen, wenn die Herstellungskosten bei einem gemischt genutzten Gebäude nicht von Anfang an bestimmten Gebäudeteilen zugeordnet waren. Die ursprünglich fehlende Zuordnung kann auch nicht nachgeholt werden. Ein Darlehen steht daher nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung, wenn Sie es zwar dieser Wohnung subjektiv zuordnen, aber alle Herstellungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleichen und das gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwenden, den Zwischenkredit zurückzuführen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13