Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Erschließungsentgelt ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig

Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.

Kaufen Sie ein unerschlossenes Grundstück, gehört das Entgelt für die zukünftige Erschließung des Grundstücks nicht zur Gegenleistung, die der Grunderwerbsteuer unterliegt. Grundsätzlich bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung. Für den Umfang der Gegenleistung ist jedoch entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück beim Kauf ist. Bei einem unerschlossenen Grundstück ist das Entgelt für die Erschließung kein Teil des eigentlichen Kaufpreises, sondern davon getrennt und unabhängig einzuordnen - und entsprechend nicht grunderwerbsteuerpflichtig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13