Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten

Kosten zur Beseitigung einer Anfechtung des Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags sind nachträgliche Anschaffungskosten, die ebenfalls abgeschrieben werden können.

Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bestätigt und entschieden, dass Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag anfechtenden Gläubigers zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück gehören. Die Anfechtung und die daraus folgenden Ansprüche schränken den Inhalt des erworbenen Eigentums ein. Damit dienen die Zahlungen zur Beseitigung dieser Eigentumseinschränkungen also wie die Zahlungen zur Ablösung dinglicher Belastungen dem Vollerwerb des Eigentums und sind deshalb entsprechend als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12