Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Marktmiete bei verbilligt überlassenen Wohnungen

Für die Frage, ob eine Wohnung verbilligt vermietet wird, kann die niedrigste Miete aus der örtlichen Mietspanne zugrunde gelegt werden.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Überlassung einer Wohnung an den Arbeitnehmer kein geldwerter Vorteil, solange die Überlassung zu einem Mietpreis erfolgt, der innerhalb der Spanne des örtlichen Mietspiegels liegt. Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist jetzt darauf hin, dass sie diese Grundsätze auch auf die verbilligte Vermietung von Wohnungen anwenden will. Solange also die Miete mindestens 75 % des niedrigsten Betrags innerhalb der örtlichen Mietspanne ausmacht, geht das Finanzamt grundsätzlich von einer Einkunftserzielungsabsicht aus. Beträgt die Miete zwischen 56 % und 75 % dieses Betrags, wird das Finanzamt aber eine Überschussprognose verlangen, damit es nicht zur anteiligen Kürzung der Werbungskosten kommt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12