Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Barzahlung verhindert Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung

Als Zahlungsnachweis für den Abzug einer haushaltsnahen Dienstleistung genügt nicht der Kontoauszug des Handwerkers, der die Einzahlung belegt.

Der Abzug einer Handwerkerrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung erfordert unter anderem einen Nachweis der Zahlung auf das Konto des Handwerkers. Daher blieb einer Hausbesitzerin der Abzug versagt, nachdem sie die Rechnung in bar bezahlte. Der Handwerker zahlte das Geld zwar am nächsten Tag auf sein Konto ein, und sie konnte dessen Kontoauszug vorlegen, doch das reicht nicht aus. Es ist zwingend der eigene Kontoauszug vorzulegen, aus dem eine Überweisung auf das Konto des Handwerkers hervorgeht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12