
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Besteht die Absicht, eine Immobilie zu vermieten, dann können die Aufwendungen auch während des Leerstands als Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt aber nur dann, wenn diese Absicht auch objektiv nachweisbar ist - der Eigentümer trägt die Nachweispflicht. Dafür eignen sich insbesondere Zeitungsanzeigen oder die Einschaltung eines Immobilienmaklers.
Hat der Vermieter dies nach mehr als einem Jahr Leerstand immer noch nicht in die Wege geleitet, dann ist nicht mehr von einer Vermietungsabsicht auszugehen, wie das Hessische Finanzgericht meint. Dass der Vermieter bei einer privaten Veranstaltung eher zufällig Mietinteressenten gefunden hat, genügt nicht. Entsprechend darf er daher auch die Kosten für die Renovierung nach dem Auszug des vorherigen Mieters nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.