
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
In letzter Zeit gab es mehrere Verfahren vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten zum Erlass der Grundsteuer bei Leerstand. Vor diesem Hintergrund fürchten die Kommunen um ihre Einnahmen und verlangen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 die Streichung des entsprechenden Paragraphen im Grundsteuergesetz. Die Länderfinanzminister wollen dagegen einen Mittelweg gehen und an der Regelung grundsätzlich festhalten, aber die Höhe des Grundsteuererlasses reduzieren und die Anforderungen anheben: Statt bereits bei einer Ertragsminderung von 20 % des Rohertrags soll der Erlass erst ab einer Ertragsminderung von mindestens 50 % möglich sein und dann 25 % der Grundsteuer ausmachen. Nur bei einer vollständigen Ertragsminderung wäre ein Grundsteuererlass von 50 % möglich. Sollte dieser Vorschlag Bestand haben, würde er erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2008 gelten.