Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Überkreuzvermietung nach Wohnungstausch

Ein Wohnungstausch mit dem Ziel, durch eine Überkreuzvermietung steuerliche Verluste zu produzieren, gilt als Gestaltungsmissbrauch.

Eine Ehepaar hatte gemeinsam mit seinem Sohn ein Grundstück angeschafft, mit einem Zweifamilienhaus bebaut und dieses dann in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Eine Wohneinheit bewohnten die Eltern, die andere der Sohn. Nachdem die Wohnungseigentumsförderung ausgelaufen war, tauschten die Eltern mit dem Sohn das Eigentum an der jeweiligen Wohneinheit und schlossen gegenseitige Mietverträge ab. Das war dem Finanzamt dann doch zu viel Unverfrorenheit, und es weigerte sich, die Verluste aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen. Vom Finanzgericht Münster hat das Finanzamt recht bekommen: Die Überkreuzvermietung ist jedenfalls in diesem Fall als Gestaltungsmissbrauch anzusehen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13