Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen

Es wird immer wieder übersehen, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen einen bestehenden Haushalt am Leistungsort voraussetzt.

Für vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es keine Steuerermäßigung. So hat das Finanzgericht Münster im Fall eines Bauherrn entschieden, der vor dem Abriss und Neubau des Hauses Arbeiten im Garten hat erledigen lassen und dafür die Steuerermäßigung haben wollte. Die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen setzt aber voraus, dass zum Zeitpunkt der Dienstleistung bereits ein Haushalt bestanden hat. Dies ist bei nur vorbereitenden Maßnahmen vor dem Einzug nicht der Fall.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-93 drtm-bns 2025-03-13