Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme

Die Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme gibt es erst, wenn diese abgeschlossen ist, was auch die vollständige Bezahlung der Rechnung voraussetzt.

Für energetische Maßnahmen an einem selbstgenutzten Gebäude gewährt der Fiskus eine Steuerermäßigung. Diese setzt aber voraus, dass nicht nur die Arbeiten abgeschlossen sind, sondern auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des beauftragten Handwerksbetriebs gezahlt worden ist. Der Bundesfinanzhof hat nämlich klargestellt, dass der Abschluss einer energetischen Maßnahme nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vorliegt.

Im Streitfall hatte der Kläger mit dem Handwerksbetrieb eine Ratenzahlung für die Installationskosten einer neuen Heizungsanlage vereinbart. Die Steuerermäßigung kann er nun erst drei Jahre später als geplant in Anspruch nehmen, weil erst dann die Schlussrate gezahlt sein wird.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12