Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung

Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentlichen Betriebsgegenstände vermietet werden und ausschließlich aus eigenen Grundbesitz bestehen.

Unternehmen, die ausschließlich Wohnimmobilien und Kapitalvermögen verwalten, können bei der Gewerbesteuer die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen. Dass die erweitere Kürzung auch im Fall einer Betriebsverpachtung in Frage kommen kann, hat der Bundesfinanzhof bestätigt: Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände vermietet werden und es sich dabei ausschließlich um eigenen bebauten oder unbebauten Grundbesitz handelt. Die Mitvermietung von Gebäudebestandteilen, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind, ist dabei ein zwingend notwendiger Teil der Überlassung eigenen Grundbesitzes und deshalb nicht kürzungsschädlich.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12