
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wer neben dem selbstgenutzten Haus eine große Freifläche hat, kann sich glücklich schätzen. Solange die Freifläche mit dem Gebäude verbunden ist und damit ebenfalls eigenen Wohnzwecken dient, zum Beispiel als Garten verwendet wird, gilt auch dafür die Steuerbefreiung eines Spekulationsgewinns, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird. Wenn aber ein Teil der Freifläche oder die gesamte Freifläche abgetrennt wird, damit sie separat vom Gebäude verkauft werden kann, entfällt der einheitliche Nutzungs- und Funktionszusammenhang, der für die Steuerbefreiung notwendig ist. Der Bundesfinanzhof jedenfalls meint, dass ein unbebautes Grundstück mangels darauf befindlichem Gebäude nicht bewohnt werden kann und damit auch nicht unter die Steuerbefreiung fallen kann, selbst wenn es bis kurz vor dem Verkauf noch Teil des selbstgenutzten Eigentums war.