Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Überlassung an Angehörige verhindert nicht Spekulationsgewinn

Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an die Eltern oder Schwiegereltern zählt nicht als Eigennutzung und verhindert damit nicht, dass ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen kann.

Die zehnjährige Spekulationsfrist für Immobilien greift dann nicht, wenn das Haus oder die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass die unentgeltliche Überlassung der Immobilie an die Mutter oder Schwiegermutter diese Voraussetzung nicht erfüllt. Erforderlich sei in jedem Fall, dass der Steuerzahler die Immobilie auch selbst bewohnt, wobei eine gemeinsame Nutzung mit Angehörigen oder einem Dritten unschädlich ist, aber eine ausschließliche Überlassung an andere eben dazu führt, dass ein Spekulationsgewinn anfallen kann, wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12