Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Grunderwerbsteuer auch auf Instandhaltungsrückstellung

Eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auf eine Eigentumswohnung um die anteilige Instandhaltungsrücklage ist nicht möglich.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass beim Kauf einer Eigentumswohnung der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die darin enthaltene anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Begründet haben die Richter die Entscheidung damit, dass die anteilige Instandhaltungsrückstellung Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft ist und damit nicht zum veräußerbaren Vermögen des Wohnungseigentümers gehört. Da die Finanzämter bisher oft anders vorgegangen sind, haben die obersten Finanzbehörden der Länder angeordnet, die neue Regelung nur auf Kaufverträge anzuwenden, die nach dem Tag der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt abgeschlossen wurden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12