Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Vorsteuerabzug für Stromspeicher zu einer Photovoltaikanlage nicht möglich

Weil ein Batteriesystem nicht für die Stromproduktion aus einer Photovoltaikanlage zwingend notwendig ist, ist auch der Vorsteuerabzug nicht möglich, wenn der damit gespeicherte Strom später privat verbraucht wird.

Ein Stromspeicher gehört nicht zu den für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, da er nicht der Produktion von Solarstrom dient. Mit dieser Begründung hat sich das Finanzgericht Baden-Württemberg den Urteilen anderer Finanzgerichte angeschlossen und den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Stromspeichers für den später privat verbrauchten Strom verneint. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass der Stromspeicher im Hinblick auf den Vorsteuerabzug eigenständig zu beurteilen ist, und zwar unabhängig davon, ob das Speichersystem zeitgleich mit der Photovoltaikanlage oder nachträglich angeschafft bzw. in Betrieb genommen worden ist. Der Anschaffungszeitpunkt ändert also nichts am Ausschluss des Vorsteuerabzugs für den Stromspeicher.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12