
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Nachdem bis zum Ende der ursprünglichen Abgabefrist am 31. Oktober 2022 noch nicht einmal die Hälfte aller Feststellungserklärungen zur Grundsteuer vorlag, haben alle Bundesländer die Frist einmalig um drei Monate, also bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Wenige Tage vor Ablauf dieser Frist fehlte immer noch rund ein Drittel der Erklärungen, weshalb sich Bayern im Alleingang zu einer weiteren Fristverlängerung um drei Monate bis zum 30. April 2023 entschlossen hat. In allen anderen Bundesländern ist die Frist jedoch abgelaufen, wobei noch nicht klar ist, wie viele Erklärungen noch "in letzter Minute" abgegeben wurden.
Fest steht nur, dass immer noch mehrere Millionen Feststellungserklärungen ausstehen, und dass allen Immobilieneigentümern, die die Frist versäumt haben, ein Verspätungszuschlag aufgebrummt werden kann. In der Regel werden die Finanzämter jedoch erstmal nur an die Abgabe erinnern und auf die Festsetzung eines Verspätungszuschlags verzichten, wenn die Abgabe zeitnah nachgeholt wird. Die Bundesregierung hat sich derweil selbst eine großzügige Fristverlängerung genehmigt und gibt viele Grundsteuererklärungen für Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September 2023 ab. Das betrifft jedoch vor allem Objekte, die ohnehin von der Grundsteuer befreit sind. Für die steuerpflichtigen Liegenschaften sollen die Steuererklärungen dagegen bis Ende März erledigt sein.