Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Anteiliger Kaufpreis für Garten ist nicht Teil des Aufgabegewinns

Der aufwendig gestaltete Garten eines teilweise betrieblich genutzten Hauses ist nicht automatisch anteilig in den Aufgabegewinn des im Haus ausgeübten Betriebs einzubeziehen.

Der auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallende anteilige Kaufpreis zählt nicht zum Aufgabegewinn des im Gebäude ausgeübten Betriebs. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Münster den Erben eines Architekten recht gegeben, der seinen Garten aufwendig ausgestaltet hatte. Beim Verkauf der Immobilie wurde daher für den Garten ein entsprechender separater Kaufpreisanteil ausgewiesen, den das Finanzamt ebenfalls in Höhe des betrieblich genutzten Anteils der Wohnfläche im Haus dem Aufgabegewinn für das Architektenbüro zuschlagen wollte. Das Finanzgericht war dagegen der Meinung, dass der Garten steuerlich als selbstständiges Wirtschaftsgut anzusehen sei, auch wenn er zivilrechtlich mit dem Grund und Boden und dem Gebäude eine Einheit bilde. Außerdem weise der Garten keinen Zusammenhang zu den Büroflächen im Dachgeschoss auf und sei von diesen aus nicht zugänglich und ausschließlich privat genutzt worden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12