Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Novellierung der Wertermittlung für Immobilien in Vorbereitung

Um die Regelungen für die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken besser handhabbar zu machen, sollen nun alle Vorgaben in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.

Das Bundesinnenministerium hat eine Novellierung der auch für steuerliche Fragen relevanten Vorschriften zur Wertermittlung von Immobilien angestoßen. Bisher sind die Vorgaben zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte nämlich auf sechs verschiedene Regelwerke verteilt. Insbesondere um stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Verkehrswerte und die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt und um die entsprechenden Vorgaben übersichtlicher und anwenderfreundlicher zu gestalten, soll das Wertermittlungsrecht aus einem Guss neu geregelt werden. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind dabei nur in sehr beschränktem Umfang vorgesehen.

Die wesentlichen Grundsätze sämtlicher bisheriger Richtlinien sollen in eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung in anwenderfreundlicher Form integriert und verbindlich werden. Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, sollen Muster-Anwendungshinweise beschlossen werden. Den Abschluss des Verfahrens strebt das Ministerium für die erste Jahreshälfte 2021 an. Das ursprünglich geplante Inkrafttreten bereits am 1. Januar 2021 ist daher nicht mehr realisierbar.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12