Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Baukindergeld beeinflusst nicht den Steuerbonus für Handwerker

Das Baukindergeld ist zwar ein öffentlicher Zuschuss, hat aber keine Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die nur für Leistungen gewährt wird, die nicht anderweitig öffentlich gefördert werden.

Der Steuerbonus für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ist daran geknüpft, dass es sich nicht um öffentlich geförderte Maßnahmen handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Die Finanzbehörde Hamburg hat nun klargestellt, dass Baukindergeld für die Steuerermäßigung unschädlich ist, denn mit dem Baukindergeld wird ausschließlich der erstmalige Erwerb von Wohneigentum oder die Neuanschaffung von Wohnraum gefördert. Handwerkerleistungen sind nicht Inhalt der Förderung.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12