
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wenn der Verlust des Eigentums an einem Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Immobilienbesitzers stattfindet, liegt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine Veräußerung im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vor. Wird die Immobilie daher durch einen Sonderungsbescheid von der Kommune eingezogen (Grundstücksenteignung), kann die dafür gezahlte Entschädigung nicht zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen. Sowohl die Anschaffung als auch die entgeltliche Übertragung des Wirtschaftsguts auf eine andere Person müssen wesentlich vom Willen des Steuerzahlers abhängen, um ein privates Veräußerungsgeschäft auszulösen. Befindet sich das Grundstück dagegen im Betriebsvermögen, führt die Enteignung grundsätzlich zu einer Gewinnrealisation.