Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Zurückweisung von Einsprüchen zu Einheitswert und Grundsteuer

Alle im Januar anhängigen Einsprüche zum Einheitswert und zum Grundsteuermessbetrag hat die Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr zu dieser Frage entschieden hatte.

Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle am 18. Januar 2019 anhängigen Einsprüche gegen die Feststellung des Einheitswerts für inländischen Grundbesitz oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zurückgewiesen, soweit die Einsprüche eine Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung von Immobilien geltend machen. Gleiches gilt für Anträge auf Aufhebung, Änderung, Fortschreibung oder Neuveranlagung des Einheitswerts oder des Grundsteuermessbetrags.

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer im letzten Jahr, in der das Gericht eine Reform der Grundsteuer fordert, aber bis zu deren Umsetzung die bisherigen Vorschriften befristet weiter für anwendbar erklärt. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden mit der Allgemeinverfügung gleichzeitig auch Einsprüche gegen die Grundsteuer selbst sowie Anträge auf Aufhebung oder Änderung der Grundsteuerfestsetzung zurückgewiesen. Wer sich mit der Zurückweisung nicht abfinden will, hat bis Mitte Januar 2020 Zeit, Klage beim Finanzgericht zu erheben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12