Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts

Beim Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kann kein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen.

Wird ein unentgeltlich bestelltes Erbbaurecht verkauft, dann ist der Verkauf nach Meinung des Bundesfinanzhofs kein privates Veräußerungsgeschäft, bei dem der Veräußerungsgewinn innerhalb einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig wäre. Voraussetzung für einen Spekulationsgewinn wäre, dass das Erbbaurecht im Zeitpunkt der "Anschaffung" bereits bestellt war und der Inhaber des bestehenden Rechts dieses auf den Erwerber entgeltlich überträgt. Die Erbbauzinsen selbst sind keine Anschaffungskosten für den Erwerb des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des erbbaurechtsbelasteten Grundstücks.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12