Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Eigennutzung einer Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist

Eine Immobilie wird vor dem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist dann über drei Jahre hinweg selbst genutzt, wenn die Nutzung in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgt, der nur das Kalenderjahr vor dem Verkauf voll ausfüllt.

Wird eine Immobilie weniger als zehn Jahre nach der Anschaffung wieder verkauft, ist die Wertsteigerung steuerpflichtig. Eine Ausnahme von der Besteuerung dieses Spekulationsgewinns gilt aber für selbstgenutzte Immobilien. Eher nebenbei hat der Bundesfinanzhof dabei klargestellt, wie die Gesetzesformulierung genau zu verstehen ist: Die vom Gesetz geforderte Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren liegt vor, wenn die Immobilie in einem zusammenhängenden Zeitraum genutzt wird, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs - voll auszufüllen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12