Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Grunderwerbsteuerschuld bei einheitlichem Erwerbsvorgang

Der Verkäufer haftet bei einem zu bebauenden Grundstück auch dann in voller Höhe für die Grunderwerbsteuer, wenn ein Dritter zum Bau des Gebäudes verpflichtet ist.

Auch wenn in der Regel der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt, kann der Verkäufer eines Grundstücks ebenfalls in Haftung genommen werden, denn Käufer und Verkäufer sind Gesamtschuldner. Bei einem einheitlichen Erwerbsvorgang, bei dem neben dem Grundstück auch der Hausbau Teil des Geschäfts ist, schuldet der Verkäufer die Grunderwerbsteuer daher auch dann in voller Höhe, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist. Der Bundesfinanzhof geht von einem solchen einheitlichen Erwerbsvorgang aus, wenn beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags bereits feststand, dass der Käufer das Grundstück nur in einem bestimmten bebauten Zustand erhält. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Bauvertrag bereits vor dem Abschluss oder Wirksamwerden des Kaufvertrags geschlossen wurde.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12