
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Beim Erwerb eines Grundstücks gehört eine Entschädigungszahlung, die der Käufer an den Verkäufer für An- und Durchschneidungen und ggf. notwendige Baulasten und Dienstbarkeiten auf anderen Grundstücken des Verkäufers zahlt, nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Mit dieser Entscheidung gab der Bundesfinanzhof dem Betreiber einer Windkraftanlage Recht, der für einen vergleichsweise geringen Betrag den Boden für die Windkraftanlage erworben hatte, aber gleichzeitig eine hohe Entschädigung für die Anbindung der Windkraftanlage über andere Grundstücke des Verkäufers zahlte. Die Entschädigungszahlung hielt der Bundesfinanzhof nicht für einen Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks und damit nicht für grunderwerbsteuerpflichtig.