
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wegen der gesetzlichen Abzugsbeschränkung oder aus anderen Gründen kommt es immer wieder vor, dass ein häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber oder - im Fall eines Selbstständigen - an den Auftraggeber vermietet wird. Bei einem Selbstständigen kann das laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Folge haben, dass die Einkünfte aus der Vermietung an den Auftraggeber Teil der gewerblichen Einkünfte sind, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. Wenn aber keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, kommen wieder die gesetzlichen Abzugsbeschränkungen für ein Arbeitszimmer zum Tragen. In diesem Fall erhöhen zwar die Mieteinnahmen den Gewinn, die damit verbundenen Ausgaben reduzieren ihn aber nicht zwangsläufig.