Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Ortsübliche Miete bei verbilligter Vermietung

Bei der Prüfung, ob eine verbilligte Vermietung vorliegt, gilt die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten als Vergleichsmaßstab.

Wenn die Miete für eine Wohnung weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, dann ist die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen - mit der Folge, dass auch Werbungskosten nur noch teilweise steuerlich abziehbar sind. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass unter "ortsüblicher Miete" die ortsübliche Bruttomiete zu verstehen ist, also die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12