Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Erhaltungsaufwendungen beim Nießbrauch einer Wohnung

Wird der Abzug größerer Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilt, verfällt der verbleibende steuerliche Abzug, wenn der Nießbrauch während des Verteilungszeitraums beendet wird.

Zur Abmilderung des Progressionseffekts dürfen die Kosten für größere Erhaltungsaufwendungen an Wohngebäuden auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Vermieter Eigentümer oder nur Nießbraucher der Immobilie ist. Bei einem Nießbrauch können aber Teile des Werbungskostenabzugs verloren gehen. Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden, dass der verbleibende Teil der Aufwendungen nicht vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet wird. Das Gericht sieht hier keine planwidrige Regelungslücke, denn der Gesetzgeber habe durchaus eine Regelung für die Übertragung der Immobilie vorgesehen. Die gilt aber nur bei einem Verkauf, nicht bei einer Aufhebung des Nießbrauchs. Außerdem sei die Option zur Verteilung freiwillig gewählt worden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12