
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Fahrten zur vermieteten Immobilie kann der Vermieter normalerweise als Reisekosten geltend machen und damit die Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Der Bundesfinanzhof hat aber ein Urteil bestätigt, nachdem auch ein Vermieter nur die Entfernungspauschale geltend machen kann, wenn er an 160 bis 215 Tagen im Jahr zu den Mietobjekten fährt, um dort Kontrollen und regelmäßige Arbeiten vorzunehmen. In dem Fall sind die Immobilien für den Vermieter nämlich eine regelmäßige Tätigkeitsstätte, sodass die Fahrten nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können. Bei mehreren Fahrten am selben Tag zum selben Objekt kann die Entfernungspauschale nur einmal angesetzt werden.