Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Energetische Sanierung als anschaffungsnaher Aufwand

Eine energetische Sanierung im Jahr nach der Anschaffung ist kein normaler Erhaltungsaufwand und kann damit zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind wie der Kaufpreis über 50 Jahre abzuschreiben. Dazu zählen alle Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren ab Anschaffung, wenn sie insgesamt 15 % des Kaufpreises übersteigen. Eine energetische Sanierung im Jahr nach der Anschaffung sieht das Finanzgericht Nürnberg als Modernisierung an, weil dadurch der Wohnkomfort und die Wärmedämmung an moderne Standards angepasst werden. Das Argument, es handle sich um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand, hatte keinen Erfolg. Auch der Verweis auf die staatlich gewünschte Optimierung der Energieeinsparung blieb erfolglos.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12