Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Schornsteinfeger voll als Handwerkerleistung steuerbegünstigt

Nachdem der Fiskus eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs akzeptiert hat, sind wieder sämtliche Kosten für den Schornsteinfeger als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Bislang mussten Schornsteinfegerleistungen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Zur ersten gehörten Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten, die als Handwerkerleistungen begünstigt wurden. Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie die Feuerstättenschau ließ das Finanzamt dagegen nicht als Handwerkerleistung gelten. Die Finanzverwaltung fügt sich jetzt aber einem Urteil des Bundesfinanzhofs, der entschieden hatte, dass die Erhebung des mangelfreien Istzustandes ebenso eine Handwerkerleistung ist wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Daher können nun in allen noch offenen Fällen sämtliche Ausgaben für den Schornsteinfeger als Handwerkerleistung geltend gemacht werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-93 drtm-bns 2025-03-12